Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Einleitung

1. Geltungsbereich, Geltungsdauer

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge (nachfolgend „Verträge“ oder einzeln "Vertrag" genannt) der Relanos AG (CHE-489.016.855) mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhängig von Inhalt und der Rechtsnatur der Verträge, welche unter anderem Zugangsrechte zu Kursen, Beratungs-, Seminar- und weitere Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) umfassen.

1.2. Die Verträge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) des Kunden oder der Bestätigung des Kunden per E-Mail zustande.

1.3. Die Leistungen von Relanos AG erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die Verträge der Relanos AG mit dem Vertragspartner zusätzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Relanos AG schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.

1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukünftigen Verträge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gültigen AGB findet sich auf der Homepage https://www.thomasflores.de und ist auch den Vertragsunterlagen angefügt.

1.5. Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.

2 Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung

2.1 Relanos AG verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Relanos AG behält sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.

2.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und Relanos AG im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen, insbesondere Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Allfällige Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht für Relanos AG ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch Relanos AG zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.3 Im Falle einer Nichterfüllung oder wesentlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, ist Relanos AG nicht weiter zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet.

2.4 Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist Relanos AG berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.

2.5 Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig frühzeitig und umfassend über eintretende Umstände zu informieren, die von Bedeutung für die Erbringung der Leistungen sein können.

2.6 Die von der Relanos AG übermittelten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, Entwürfe und Konzeptvorschläge bleiben Eigentum der Relanos AG und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen des Vertragsinhaltes gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Relanos AG nicht zulässig.

2.7 Sowohl die Relanos AG als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitigen zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugänglich zu machen oder für Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte müssen über die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.

3 Haftung

3.1 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Relanos AG ist gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

3.2 Die Haftung der Relanos AG für Mangelfolgeschäden und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.

3.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Relanos AG von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber der Relanos AG für sämtliche Schäden, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der Relanos AG durch den Vertragspartner entstanden sind.

3.4 Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, welche durch die Handlung der Relanos AG entstanden sein sollen, unverzüglich schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eintritt und Kenntnis des Schadenfalls der Relanos AG zu melden.

3.5 Der Vertragspartner kann gegenüber der Relanos AG nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Vergütung kann der Vertragspartner nur verlangen, insoweit ihm dies aus dem Vertrag zusteht

II. Onlinekurse / Mitgliederbereich

4 Umfang der Leistungen, Zahlungsmodalitäten, Konkurrenzverbot

4.1 Die Relanos AG gewährt dem Vertragspartner Zugang zum Mitgliederbereich «Flores Closer Academy». Im Mitgliederbereich können die Vertragspartner verschiedene Kurse und Module zum Thema Closing abrufen. Zudem haben die Vertragspartner im Mitgliederbereich die Möglichkeit sich mit anderen Vertragspartnern auszutauschen.

4.2 Die Kurse und Module im Mitgliederbereich «Flores Closer Academy» umfassen praxisorientiertes Wissen, das benötigt wird, erfolgreich als Closer zu arbeiten.

4.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhalt des Mitgliederbereichs nur gemäss dem Inhalt des Vertrags zu nutzen und keinem Dritten zur Kenntnis zu bringen. Die Höhe der Vergütung für das Zugangsrecht und Vertragsdauer richten sich nach dem Vertrag. Die Relanos AG behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht fristgemäss leistet oder über den Vertragspartner ein Konkursverfahren oder eine Nachlassstundung eröffnet wird oder ein erhebliches Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners besteht.

4.4 Nach Abschluss des Vertrags schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag vereinbart. Der Zugriff auf das die «Flores Closer Academy» wird nach Zahlungseingang freigegeben.

4.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die «Flores Closer Academy» während der Vertragsdauer und drei (3) Jahre ab Beendigung der Vertragsbeziehung nicht zu konkurrenzieren.

4.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Zugang/Logindaten zur «Flores Closer Academy» nicht mit Personen zu teilen, welche keinen entsprechenden Vertrag mit der Relanos AG abgeschlossen haben. Werden Zugang/Logindaten unbefugterweise geteilt, führt dies zum entschädigungslosen Ausschluss aus der «Flores Closer Academy».

4.7 Die Relanos AG hat keinen Einfluss darauf, wie der Vertragspartner das erworbene Wissen zum Closing verwendet und umsetzt (vgl. auch Ziff. 2.6). Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners.


III. UPSELL

4.8 Wird nach Ablauf der Vertragsdauer ein 1 zu 1 Coaching oder ein Gruppencoaching vereinbart, so gilt dies als Upsell. Die vorliegenden AGBs finden Anwendung. Die Vergütung, die Anzahl der Coachings, die Laufzeit und weitere Detailvereinbarungen werden im Vertrag definiert.


IV. Zahlungsarten/Mahngebühren

5 Zahlungsoptionen

5.1 Alle Leistungen sind im Voraus nach Vereinbarung zu bezahlen. Im Falle eine verspätete Bezahlung ist Relanos AG berechtigt Mahngebühren gemäss Gebührentabelle zu verrechnen. Die Relanos AG ist vor Einleitung einer Betreibung nicht dazu verpflichtet, die in der Gebührentabelle aufgeführten Erinnerungen und/oder Mahnungen zu erheben.

5.2 Die Relanos AG hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. Die Relanos AG hat ausserdem das Recht, dieses Vertragsverhältnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei Zahlungsrückständen ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere Gebühren bzw. Kosten gemäss Gebührentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.

6 Gebührentabelle

7 Teilzahlungoption/Bonitätprüfung nach Art. 12 Konsumkreditgesetz (KKG)
7.1 Mit unseren Drittanbietern wird ein Zahlungsinstrument für die Teilzahlung für unsere Vertragspartner zur Verfügung gestellt, vergleichbar mit einer Kredit- bzw. Kundenkarte, allerdings ohne Aushändigung einer Plastikkarte.
7.2 Die vom Vertragspartner beantragte Teilzahlungsoption kommt rechtsgültig zu Stande, sofern die Kreditfähigkeitsprüfung (Art. 30 KKG) auf der Grundlage des Vertragspartners am Telefon gemachten Angaben sowie der bei der Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) vermeldeten Daten erfolgreich war und der Drittanbieter die Annahme des Antrags bestätigt hat. Der Vertragspartner hat das Recht die Teilzahlungsoption innert 14 Tagen schriftlich beim Drittanbieter zu widerrufen. In diesem Falle ist die Gesamtforderung an die Relanos AG sofort und im vollen Umfang innert 5 Arbeitstage zu leisten.
7.3 Die Relanos AG ist nicht für die unter Ziff. 7.2 aufgeführte Widerrufsfrist haftbar. Diese gilt gemäss Gesetz. Die Relanos AG hat keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des KKGs. Die Vertragsbedingungen zwischen dem Drittanbieter und dem Vertragspartner gelten nur zwischen diesen.


V. Änderungen

8 Die Relanos AG ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung oder Mitteilung per E-Mail an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu ändern. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt.


VI. Schlussbestimmungen

9 Eigenwerbung
9.1 Relanos AG darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde.

10 Datenschutz
10.1 Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von der Relanos AG - https://thomasflores.de/datenschutz.

11 Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
11.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von der Relanos AG oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem (1) Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.

12 Höhere Gewalt
12.1 Die Relanos AG haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von der Relanos AG, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Pandemien/Epidemien, Feuer, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

13 Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind durch Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), auch bekannt unter dem Wiener Kaufrecht, sind weggebunden.
14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-6300 Zug.